Wir kämpfen für unsere Mandanten

Vertretung vor dem Bundesfinanzhof

So erforderlich, vertritt Steuerberater Michael Schenk Mandanten auch vor dem Bundesfinanzhof.

Seine langjährige Erfahrung und Fachkompetenz führten dazu, dass er vor dem BFH positive Grundsatzurteile erstreiten konnte: Einerseits zur Ermittlung der auf unselbstständige Betriebsstätten entfallenden Teilwertschöpfung im Gesamtunternehmen für steuerliche Zwecke. Und andererseits zur steuerlichen Behandlung der Gewährung von Darlehen von Personengesellschaften an deren Gesellschafter.

Hintergründe

In Einzelfällen ist es unvermeidlich, streitige Rechtsfragen auch gegen die Auffassung der Finanzverwaltung durch Anrufung des zuständigen Finanzgerichts bzw. des Bundesfinanzhofes als Revisionsinstanz zu klären.

So konnte zum Beispiel in einem aktuellen, von Stb. Dipl. Kfm. Michael Schenk vor dem III. Senat des Bundesfinanzhofes geführten Verfahren für Zwecke der Gewährung von Investitionszulagen, die Wertschöpfungsermittlung mehrerer unselbständiger Betriebsstätten nach internationalen Verrechnungspreisgrundsätzen zu Gunsten eines Mandanten geklärt werden.

(Details hierzu finden Sie unter dem Navigationspunkt Fachliteratur)

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